203,93 Euro gegen den Terror

Aufgrund der Verordnung der Europäischen Union 2580/2001 dürfen Organisationen in Europa mit Finanzsanktionen belegt werden. Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich auf dieser “Terror-Liste” unteranderm Organisationen wie z.B. ”Volkskongress Kurdistans“, Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front“, ”International Sikh Youth Federation“, ”Liberation Tigers of Tamil Eelam“ und ”HAMAS“. Die Höhe der aufgrund von Vorschriften in der Verordnung eingefrorenen Gelder oder Vermögenswerte betrage 203,93 Euro, so die Bundesregierung. Wir haben hier also eine Verordnung mit Durschlagskraft vor uns, die ganze – ich muss es einfach nochmal wiederhohlen… – 203,93 Euro eingefroren hat. omfg….

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