Vorlieben des BKAs, Grund für Internetsperre?

Da das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie unter eher zwiespältigen Umständen durchgeboxt wurde sollte man sich vielleicht auch mal die Frage stellen, wer nun letztendlich von diesem tollen rotem Stoppschild profitiert.Da fällt der Scheinwerfer nach Zensursula, die vor der Wahl noch mal ordentlich auf den Putz hauen will und zeigen möchte: „Hey, ich hab’ doch was gemacht…“ und der Musikindustrie, die schon allein beim Gedanken an die Möglichkeiten dieser Technik feucht wird, doch auch relativ schnell auf unser liebes BKA.
Denn nicht nur alle anderen wissen, dass es wesentlich effektivere Möglichkeiten zur Entfernung kinderpornographischen Inhalts gibt (Server abschalten o.ä., da das meiste von dem Scheiß auf Servern in westlichen Ländern mit entsprechenden Gesetzen liegt. Z.B. Kanada, Australien, Deutschland, usw.) auch das BKA weiß dies. Das tolle an dem momentanen Gesetz ist allerdings, dass das BKA eine Legitimation zum Konsum und Besitz von Kinderpornographie bekommen hat. Und wurde dieses Gesetz nicht damit begründet, dass durch den Konsum von Kinderpornographie Menschen eine Neigung zu eben diesem Inhalt entwickeln? Sind die Mitarbeiter des BKAs denn hiervon ausgeschlossen? Doch man sollte sich auch zusätzlich auf der Zunge zergehen, dass das BKA nach einiger Zeit eine der wohl größten Linksammlungen von kinderpornographischen Inhalts besitzt, dessen Inhalt immer noch Online ist!

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Krieg ist Krieg

Eine Diskussion, die kein Ende sieht. Schauplatz Afghanistan. 4500 deutsche Soldaten sind im Norden Afghanistans stationiert. Einige unserer Politiker nennen es  “vernetzte Sicherheit”, andere “Friedenseinsatz”. Krieg. Anders kann man es nicht nennen. Soldaten, Schüsse, Tote – sowohl Taliban, als auch Zivilisten und Soldaten. So etwas kann man nicht “Friedenseinsatz” nennen, zumal dies ein sehr relativer Begriff ist – je nachdem, von welcher Seite man es betrachtet (Die Taliban wird es garantiert nicht als “Friedenseinsatz” sehen…). Ich kann verstehen, dass die Deutschen sich gegen diesen Begriff – allein schon aus historischen Gesichtspunkten, sträuben, doch wer Soldaten in ein anderes Land schickt um dort zu Töten, muss damit leben, dass man sich im Krieg befindet. Selbst mit Aufbau- und Ausbildungsmaßnahmen lässt sich dieser Begriff leider nicht wegdiskutieren.
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Es hört nicht auf

Nach Angaben des isrealischen Armeesenders sollen weitere Siedlungen im Westjordanland entstehen. Und dies kurz vor dem Besuch des isrealischen Außenministers Ehud Barak in den USA.
Nun stellt sich die Frage, was man hiermit erreichen möchte, nachdem Barack Obama sich bereits darauf hingewiesen hatte die Siedlungspolitik der Isrealis zu überdenken, wird die Fortführung dessen nicht gerade zur Entspannung der Lage führen.
Natürlich ist es möglich, dass Isreal sich erhofft, dass die USA im Ernstfall hinter Isreal steht, jedoch würde ich dies nach der Kairorede Obamas nicht gerade als gegeben erachten und auf keinen Fall heraufbeschwören.
Nun bleibt abzuwarten, wie Obama hierauf reagiert – beziehungsweise, ob überhaupt.

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Urteil zweifelhaft

Als der Fall “spickmich.de” vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeschlossen war, war ich ein wenig über das Urteil erstaunt. “Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt.” Jedoch gab es bereits am 17/18.April.2008 einen Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zu Internet-Portalen zur Bewertung von Einzelpersonen. Im Punkt 3 dieses Beschlusses heist es: “Das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigt es nicht, das Recht der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung generell als nachrangig einzustufen.” Allerdings ist genau dies hier geschehen und auf spickmich.de werden nun einmal Einzelpersonen bewertet. Wie sich der Beschluss der Datenschützer und das Urteil mit einander vereinbaren lassen, kann ich nicht ganz nachvollziehen Ebenso wenig wie das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) über der Informationellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) stehen kann…

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Wie eine Abwehrfunktion zur Selbstverstümmelung werden kann

Wenn ich mir morgens meinen Kaffee mache und raus auf den Hof gehe, um eine zu rauchen, da kommt es doch tatsächlich des öfteren vor, dass mir meine Körper-Abwehrfunktion einen Streich spielt. Niesen. Tja, mit der Kaffeetasse in der einen und der Zigarette in der anderen Hand und keine Möglichkeit die Tasse irgendwo abzustellen, geht das natürlich dann daneben. Beim Niesen spielen die Arme verrückt und schlagen in alle Richtungen aus (die, in der die Tasse ist, leider auch) und der heiße Kaffee, der erst noch in der Tasse war, ist jetzt auf dem Boden und am ganzen Körper verteilt. Nicht selten trifft es auch die Hand, die natürlich nicht von Kleidern geschützt ist und man verbrüht sich extrem die Hand. Dabei ist dieses herumgefuchtel der Hände doch eigentlich eine Art Abwehrfunktion, um den Druck, der auf den Körper beim Niesen ausgeübt wird abgeleitet wird… Tolle Abwehrfunktion. Ich habe mich mithilfe dieser allerdings schon des öfteren eher “Verstümmelt”.

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Wieviel zählt unserer Stimme?

Am 18.06.2009 stand im Bundestag die Abstimmung zur Internetsperre auf dem Programm. Die 128 „Nein“-Stimmen der Grünen, Linken und FDP und die mit 134.000 Stimmen erfolgreichste Petition der deutschen Geschichte konnten es nicht verhindern, dass SPD und CDU/CSU (398 Stimmen) die Internetsperre durch winkten. Was zählt in diesem Land eigentlich noch wenn 134.000 Stimmen gegen ein Gesetz ignoriert werden? Gegner mit Torschlagargumenten jeglicher Seriosität aberkannt werden. So zum Beispiel das Argument, dass Unterstützer dieser Petition Kinderpornographie gut heißen oder diese Unterstützen. Zudem wird mit wilden Spekulationen, falschen Daten und Fakten hantiert:
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